Weiterbildungsförderung im Rahmen des Konjunkturpakets II
Weiterbildung kann bis zu 100 % gefördert werden! Lesen Sie dazu unsere speziell zusammengestellten Informationen.
Soviel vorweg:
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen - anders als in den Vorjahren, in denen man sich in der Qualifizierungsförderung vorwiegend auf ältere und minder qualifizierte Mitarbeiter konzentriert hat - nahezu alle Mitarbeiter und Führungskräfte von Unternehmen, egal welcher Größe, in die Weiterbildungsförderung einzubeziehen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- Der letzte Berufsabschluss des Arbeitnehmers und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück
- Der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt
- Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt
Die gesamten Informationen als PDF-Download:
15.03.2010 | Rubrik:
