Weiterbildungsförderung im Rahmen des Konjunkturpakets II

Weiterbildung kann bis zu 100 % gefördert werden! Lesen Sie dazu unsere speziell zusammengestellten Informationen.

Soviel vorweg:

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen - anders als in den Vorjahren, in denen man sich in der Qualifizierungsförderung vorwiegend auf ältere und minder qualifizierte Mitarbeiter konzentriert hat - nahezu alle Mitarbeiter und Führungskräfte von Unternehmen, egal welcher Größe, in die Weiterbildungsförderung einzubeziehen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Der letzte Berufsabschluss des Arbeitnehmers und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück
  • Der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt

Die gesamten Informationen als PDF-Download:

Konjunkturpaket II.pdf

15.03.2010 | Rubrik:

[Home] [Impressum] [Webmaster]  Staminski & Partner GmbH | Königsberger Str. 9 | 36039 Fulda | Tel. 0661 969 60-0 | info@staminski.de

Konzept & Realisierung: einfach-persoenlich / buetefisch